• Die Beiträge werden monatlich (12 Monate) von Ihrem Konto abgezogen. Die Elternbeiträge müssen auch bei Abwesenheit des Kindes oder an Schließtagen (auch bei Logopädie, Ergo, Frühförderung) bezahlt werden.
  • Beim Jugendamt kann eine Beitragshilfe beantragt werden. Bitte stellen Sie diesen Beitrag unverzüglich, da rückwirkend keine Beiträge erstattet werden. Wir sind Ihnen gerne behilflich!
  • Es gibt keine extra Kosten wie Spiel- oder Getränkegeld.
  • Bei Krippenkindern kommen monatlich 36 Euro fürs täglich warme Mittagessen dazu.
  • Kindergartenkinder, die länger als 13 Uhr gebucht sind, nehmen am warmen Mittagessen teil und zahlen, je nachdem wie oft sie essen, einen Beitrag zwischen 14.40 Euro und 72 Euro zusätzlich.

Beitragstabelle

Stunden pro TagBeitrag pro MonatBeitrag pro Monat
(im Wochendurchschnitt)Kinder bis 3 JahreRegelgruppe
4 - 5 Stunden (Mindestbuchung)143 €116 €
5 - 6 Stunden156 €127 €
6 - 7 Stunden169 €138 €
7 - 8 Stunden182 €149 €
8 - 9 Stunden195 €160 €

 

Es werden alle Kinder ab dem dritten Lebensjahr mit 100,- bezuschusst. Der staatliche Zuschuss kommt dem Träger direkt zu und wird Ihnen automatisch abgezogen.

Seit Januar 2020 können Eltern für ihr Kind Krippengeld beantragen. Genaueres erfahren sie bei der Kinderhausleitung oder unter www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld »